Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2007 - 4 L 273/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
LSA-KAG § 6b Abs. 1 S. 1; ; LSA-KAG § 6c Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LSA-KAG § 6b Abs. 1 S. 1; LSA-KAG § 6c Abs. 2
Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Beitragsrecht: Beitragsobjekt; Beurteilung; Grundstück; Sach- und Rechtslage; Wohngrundstück, übergroßes; Zeitpunkt, maßgeblicher - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Beitragsrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundsätzliche Maßgeblichkeit des Zeitpunktes des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Beitragsrecht
Verfahrensgang
- VG Halle, 07.09.2007 - 4 A 449/06
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2007 - 4 L 273/07
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2002 - 15 B 1642/01
Zweiwochenfrist zur Einlegung einer Beschwerde im verwaltungsgerichtlichen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2007 - 4 L 273/07
Spätere Änderungen der Grundstücksfläche (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 03.08.2002 - 15 B 1642/01 -), und sei es durch eine Vereinigung des Grundstückes mit einem Nachbargrundstück, sind für die Bestimmung des Beitragsobjektes nicht maßgeblich. - OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 312/01
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2007 - 4 L 273/07
Zwar ist für die Frage, ob die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Anwendung des § 6c Abs. 2 KAG LSA und der auf seiner Grundlage erlassenen Satzungsbestimmungen vorliegen (z. B. Nutzung des Grundstückes zu Wohnzwecken) und welche Rechtsfolgen sich hieraus ergeben, der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgebend (OVG LSA, Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 312/01 - Urt. v. 23.03.2006 - 4 L 251/05 -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2009 - 4 L 345/08
Billigkeit; Grundstück; Nutzung; Nutzung, tatsächliche; Übergroß; Wohngrundstück; …
Im Gegensatz zur Auffassung des Beklagten handelte es sich bei dem streitbefangenen Grundstück zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21. Juli 2008 - 4 M 255/07 - Beschl. v. 23. November 2007 - 4 L 273/07 - Urt. v. 23. März 2006 - 4 L 281/05 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.) um ein übergroßes Wohngrundstück i.S.d. § 6c Abs. 2 Satz 1 i.d.F. des Gesetzes vom 18. November 2005 - KAG LSA 2005 - i.V.m. § 11 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung des Beklagten vom 21. Mai 2001 i.d.F. der 2. Änderungssatzung vom 15. Juni 2005 - ABS 2001 -. - OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 219/09
Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung einer zentralen …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass § 6c Abs. 2 KAG LSA eine reine Billigkeitsvorschrift ist, bei deren Anwendung nicht auf den Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten, sondern - wie im Übrigen bei allen abgabenrechtlichen Billigkeitsmaßnahmen auch - auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist (vgl. OVG LSA, Urt. v. 29.07.2009 - 4 L 345/08 - Beschl. v. 21.07.2008 - 4 M 255/07 - Beschl. v. 23.11.2007 - 4 L 273/07 - Urt. v. 23.03.2006 - 4 L 281/05 - Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 321/01 -, alle zit. nach juris;… Klausing, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 1068h). - VG Halle, 19.10.2012 - 4 A 400/10
Abwasserbeitrag für ehemalige Bergbaugrundstücke
Grundstücksteilungen nach diesem Zeitpunkt sind bei der Heranziehung zu einem Beitrag nicht zu berücksichtigen (OVG Münster, Beschluss vom 3. Januar 2002 - 15 B 1642/01 - juris; OVG LSA, Beschluss vom 23. November 2007 - 4 L 273/07 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 75/11
Abgrenzung von Innen- und Außenbereich im Kommunalabgabenrecht
Auch unterliegt die gesonderte Festsetzung von Abwasserbeiträgen für jedes einzelne Grundstück einer - auch nach Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. UA S. 4) - vorliegenden wirtschaftlichen Grundstückseinheit entgegen der Auffassung des Klägers keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken; denn im Anschlussbeitragsrecht ist im Interesse von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit grundsätzlich vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff auszugehen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 23.11.2007 - 4 L 273/07 -, zit. nach JURIS).